Infos zur Revisionssicherheit
Ein- und Ausgangsrechnungen werden automatisch revisionssicher, wenn sie über die DATEV- bzw. Lexware-Schnittstelle an eine Finanzbuchhaltung übergeben werden. Siehe Extras → Schnittstellen - DATEV-Schnittstelle.
Im Zusammenhang mit den Ausgangs-Rechnungen erstellte PDF-Dateien werden nach einem mit Ihnen vorher abgesprochenem System auf einer Ihrer Festplatten von uns abgelegt. Bitte kümmern Sie sich darum, diese zu sichern. Wir empfehlen, diese PDF-Dateien in DATEV Unternehmen Online hochzuladen. Kontaktieren Sie hierzu Ihren Steuerberater. Diese Lösung wird von uns selber eingesetzt und ist sowohl einfach als auch sehr preiswert. Sehen Sie sich hierzu auch die Seiten im Internet an, die beschreiben, was zur Erfüllung der GoBD-Konformität notwendig ist.
Unabhängig von der automatischen Revisionssicherheit nach FIBU-Übergabe kann man diese im Belegkopf durch Klicken auf die Schalftfläche „Revisionssicherheit“ vorzeitig selber veranlassen. Dies macht Sinn, wenn Rechnungen z. B. nur alle 14 Tage an die FIBU übergeben werden. Die Revisionssicherheit kann nur gesetzt werden, wenn ein Beleg gedruckt wurde.
Auch andere Belegtypen wie z. B. Angebote, Auftragsbestätigungen oder Lieferscheine können auf diese Art revisionssicher gemacht werden.
In der Belegrecherche, die in der Regel in der Menü-Gruppe „Vertrieb“ untergebracht ist, können sie u. a. nach nicht revisionssicheren Belegen suchen.
Einmal am Tag wird beim Start von vmAuftrag geprüft, ob noch Belege vorliegen, deren Druckdatum älter als einen Tag ist und die noch kein Revisionssicherheitskennzeichen haben. Wenn die Abfrage, ob diese Belege jetzt revisionssicher gemacht werden sollen, bejaht wird, so bekommen all diese Belege das Revisionssicherheitskennzeichen.